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Barrierefreiheit an der HdM

Die Hochschule der Medien versteht sich als eine Hochschule für alle und strebt an – im Einklang mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG §10 (17. Dezember 2014 zuletzt geändert am 24.09.2018) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates (26. Oktober 2016) – allen Beschäftigten der Hochschule, Studierenden sowie Studieninteressierten oder Partnern, barrierefreie digitale Inhalte und Technologien zur Verfügung zu stellen.

Die Hochschule strebt an, die Chancen und Möglichkeiten, die sich aus der digitalen Barriere­frei­heit ergeben, zu nutzen. Sie strebt an, ihre Studierenden bei dem Erwerb von theoretischen und praktischen Kompetenzen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit – soweit für ihr Fachgebiet relevant – zu unterstützen.

Siehe auch: