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Barrierefreiheitscheck-Web nach BITV 2.0

Der Barrierefreiheitscheck nach BITV 2.0 für Webseiten prüft Webseiten auf Konformität zur aktuellen BITV 2.0 (letzte Änderung vom 21.05.2019). Er beinhaltet im Kern 92 Prüfschritte (weitere optionale Prüfschritte für herunterladbare Dokumente und AAA-Kriterien).

Beachten Sie auch unsere optionalen Zusatzpakete für Websites.

Prüfkriterien

Der Barrierefreiheitscheck beinhaltet die folgenden Kriterien:

  • WCAG 2.1 AA
  • Alle weiteren Kriterien aus EN 301 549 Tabelle A.1 (außer Kriterien für Download-Dokumente, die optional hinzugenommen werden können)
  • Zusätzliche Muss-Kriterien aus BITV 2.0:
    • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Ein Feedback-Mechanismus (Meldestelle)
    • Eine Erläuterung der Website in Deutscher Gebärdensprache (DGS), unter Beachtung der Regeln in Anlage 2 Teil 1
    • Eine Erläuterung der Website in Leichter Sprache, unter Beachtung der Regeln in Anlage 2 Teil 2
  • Optional: WCAG 2.1 AAA für Portal-, Login-, Bezahl- und Formularseiten (Empfehlung der BITV 2.0, vgl. „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit“ in §3 (4))

Seitenauswahl

Es ist in der Regel nicht möglich, alle Seiten einer Website manuell zu überprüfen. Deshalb beschränken wir die Prüfung auf eine Stichprobe.

Die Seitenauswahl für die Stichprobe wird in der Regel von der Prüfstelle vorgenommen und dem Kunden erst nach der Prüfung mitgeteilt. Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde die Ergebnisse der Stichprobe auf die anderen Seiten der Website überträgt.

Die Stichprobe orientiert sich am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11.10.2018, der maßgeblich für die „eingehende Prüfung“ durch die Überwachungsstellen ist. Danach enthält die Stichprobe typischerweise die folgenden Seiten:

  • Startseite
  • Login/Registrierung
  • Sitemap
  • Kontakt
  • Hilfe
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Suchfunktion
  • 1 Seite pro Dienst/Hauptzweck
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Feedback-Seite
  • Weitere Seiten mit deutlich anderem Aufbau

Weitere Hinweise:

  • Geprüft wird die „Normalversion“ des Webauftrittes. Ggf. vorhandene spezielle Text- oder Alternativversionen für Menschen mit Behinderung werden nicht in die Prüfung einbezogen.
  • Bei responsiven Webseiten werden sowohl die Desktop- als auch die mobile Variante geprüft.

Prüfbericht

Der Prüfbericht gibt eine detaillierte Qualitätsanalyse bezüglich Barrierefreiheit für jede geprüfte Webseite:

  • Qualitätsbewertung: Anzahl bestandener vs. nicht bestandener Prüfschritte
  • Übersichtstabelle mit Ergebnis der Prüfschritte
  • Detaillierte Beschreibung der gefundenen Probleme
  • Screenshots (ggf. mit Markierungen) der gefundenen Probleme
  • Lösungshinweise zu den gefundenen Problemen
  • Zusätzliche Empfehlungen zur Beseitigung von Usability-Problemen

Für den Barrierefreiheitscheck gibt es kein Prüfsiegel. Wir veröffentlichen jedoch den Prüfbericht – wenn der Kunde das wünscht – auf unserer Website, so dass er darauf verlinken kann.

Qualitätssicherung

Wir führen den Barrierefreiheitscheck nach einem geregelten Verfahren mit definierten Prüfschritten durch, ggf. unter Einbeziehung von Studierenden.

Eine interne Qualitätssicherung findet immer unter Beteiligung von erfahrenen Prüfern statt, die sich auch für das BIK BITV-Testverfahren qualifiziert haben.

Zusätzliche Leistungen

Der Barrierefreiheitscheck enthält 1 Stunde mündliche Beratung per Telefon oder Webkonferenz, auf Basis des Prüfberichts.

Das optionale Zusatzpaket prüft eine Auswahl an herunterladbaren Dokumenten auf Barrierefreiheit nach EN 301 549 Tabelle A.1.

Weitere Beratungsleistungen können Sie gerne dazu buchen, z.B. einen Workshop zur gemeinsamen Entwicklung einer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Projektleitung

Die Projektleitung übernimmt Prof. Dr. Gottfried Zimmermann, ein ausgewiesener Experte für digitale Barrierefreiheit. Er ist an der Gesetzgebung und Standardisierung für digitale Barrierefreiheit auf europäischer und deutscher Ebene als Experte beteiligt. Er ist u.a. Mitglied im Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik nach § 5 BITV der Überwachungsstelle des Bundes, sowie in der gemeinsamen europäischen Arbeitsgruppe von CEN/CENELEC/ETSI, welche die EN 301 549 weiterentwickelt.

Siehe auch: Prüfungsangebote für Websites im Vergleich.

Fragen Sie uns nach einem Angebot (öffnet Email-Programm). Bitte beachten Sie, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind. Für eine Aufwandsschätzung benötigen wir in der Regel zwei Wochen.