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Barrierefreiheitscheck-App nach BITV 2.0

Der Barrierefreiheitscheck für mobile Apps nach BITV 2.0 prüft mobile Apps (iOS und Android) auf Konformität zur aktuellen BITV 2.0 (letzte Änderung vom 21.05.2019). Er beinhaltet im Kern 109 Prüfschritte (weitere optionale Prüfschritte für herunterladbare Dokumente und AAA-Kriterien).

Prüfkriterien

Der Barrierefreiheitscheck beinhaltet die folgenden Kriterien:

  • WCAG 2.1 AA
  • Alle weiteren Kriterien aus EN 301 549 Tabelle A.2 (außer Kriterien für Download-Dokumente, die im optionalen Zusatzpaket Dokumente für Apps enthalten sind)
  • Zusätzliche Muss-Kriterien aus BITV 2.0:
    • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Ein Feedback-Mechanismus (Meldestelle)
  • Optionales Zusatzpaket AAA für Apps: WCAG 2.1 AAA für Portal-, Login-, Bezahl- und Formularscreens (Empfehlung der BITV 2.0, vgl. „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit“ in §3 (4))

Seitenauswahl

Es ist in der Regel nicht möglich, alle Screens einer mobilen App manuell zu überprüfen. Deshalb beschränken wir die Prüfung auf eine Stichprobe, jeweils für iOS und Android.

Die Screenauswahl für die Stichprobe wird in der Regel von der Prüfstelle vorgenommen und dem Kunden erst nach der Prüfung mitgeteilt. Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde die Ergebnisse der Stichprobe auf die anderen Screens der mobilen App überträgt.

Die Stichprobe orientiert sich am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11.10.2018, der maßgeblich für die „eingehende Prüfung“ durch die Überwachungsstellen ist. Danach enthält die Stichprobe typischerweise die folgenden Screens:

  • Startscreen
  • Login/Registrierung
  • Sitemap
  • Kontakt
  • Hilfe
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Suchfunktion
  • 1 Screen pro Dienst/Hauptzweck
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Feedback-Screen
  • Weitere Screens mit deutlich anderem Aufbau

Prüfbericht

Der Prüfbericht gibt eine detaillierte Qualitätsanalyse bezüglich Barrierefreiheit für jeden geprüften Screen (jeweils iOS und Android):

  • Qualitätsbewertung: Anzahl bestandener vs. nicht bestandener Prüfschritte
  • Übersichtstabelle mit Ergebnis der Prüfschritte
  • Detaillierte Beschreibung der gefundenen Probleme
  • Screenshots (ggf. mit Markierungen) der gefundenen Probleme
  • Lösungshinweise zu den gefundenen Problemen
  • Zusätzliche Empfehlungen zur Beseitigung von Usability-Problemen

Für den Barrierefreiheitscheck gibt es kein Prüfsiegel. Wir veröffentlichen jedoch den Prüfbericht – wenn der Kunde das wünscht – auf unserer Website, so dass er darauf verlinken kann.

Qualitätssicherung

Wir führen den Barrierefreiheitscheck-App nach einem geregelten Verfahren mit definierten Prüfschritten durch, ggf. unter Einbeziehung von Studierenden.

Eine interne Qualitätssicherung findet immer unter Beteiligung von erfahrenen Prüfern statt, die sich auch für das BIK BITV-Testverfahren qualifiziert haben.

Zusätzliche Leistungen

Der Barrierefreiheitscheck enthält 1 Stunde mündliche Beratung per Telefon oder Webkonferenz, auf Basis des Prüfberichts.

Beachten Sie auch unsere optionalen Zusatzangebote für mobile Apps.

Projektleitung

Die Projektleitung übernimmt Prof. Dr. Gottfried Zimmermann, ein ausgewiesener Experte für digitale Barrierefreiheit. Er ist an der Gesetzgebung und Standardisierung für digitale Barrierefreiheit auf europäischer und deutscher Ebene als Experte beteiligt. Er ist u.a. Mitglied im Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik nach § 5 BITV der Überwachungsstelle des Bundes, sowie in der gemeinsamen europäischen Arbeitsgruppe von CEN/CENELEC/ETSI, welche die EN 301 549 weiterentwickelt.

Siehe auch Prüfungsangebote für mobile Apps im Vergleich.

Fragen Sie uns nach einem Angebot (öffnet Email-Programm). Bitte beachten Sie, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind. Für eine Aufwandsschätzung benötigen wir in der Regel zwei Wochen.